Vermeiden Sie die typischen Fehler bei der Neugründung und vertrauen Sie auf die Expertise der MDFU. Mithilfe unserer Netzwerk-Partner, wie Steuerberatern, Anwälten und weiteren Spezialisten, meistern wir die Herausforderungen einer Gründung und erstellen das Fundament für nachhaltigen Erfolg.
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Die GmbH braucht bei der Gründung ein Mindestkapital von € 25.000,00. Dieses muss wenigstens zur Hälfte vor der Anmeldung im Handelsregister bar eingezahlt werden, wenn nicht Sondervorschriften vorliegen (z. B. bei Unternehmenseinbringung).
Über die Einzahlung des Stammkapitals stellt die Bank eine Bestätigung aus, die der Anmeldung zum Handelsregistereintrag beizulegen ist.
Eine GmbH-Geschäftsführerin bzw. einen GmbH-Geschäftsführer können einerseits Haftungen gegenüber Gläubigerinnen und Gläubigern der Gesellschaft und Behörden treffen, andererseits auch Haftungen gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern.
UNTER ANDEREM
- bei Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung;
- bei Zahlungen, die geleistet wurden, nachdem die Eröffnung einer Insolvenz hätte beantragt werden müssen;
- bei falschen Angaben gegenüber dem Handelsregister, wie etwa Fehlinformationen im Zuge einer Kapitalherabsetzung oder betreffend der Einforderung ausstehender Einlagen auf das Stammkapital;
- durch Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber Behörden, z. B. für nicht entrichtete Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge. So haftet die GmbH-Geschäftsführung gegenüber dem Finanzamt für nicht gezahlte Steuern der GmbH persönlich, wenn die Steuern infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Geschäftsführungspflichten nicht abgeführt worden sind.
Der GmbH-Geschäftsführer haftet auch für an die GmbH zurückgezahlte Steuern, wenn diese ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sind (vgl. § 69 der Abgabenordnung).
Aber auch gegenüber der Gesellschaft und deren Gesellschaftern kann ein Geschäftsführer zur Haftung herangezogen werden; beispielsweise bei Verstößen gegen das GmbH-Gesetz oder gegen den Gesellschaftsvertrag. Ein Verstoß gegen das GmbH-Gesetz liegt z. B. dann vor, wenn bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nicht unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen wird.
Liquidität
In der Anlaufphase eines Betriebs können unerwartet hohe Kosten entstehen. Um in dieser Phase die Liquidität und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, ist es notwendig, den Kapitalbedarf genau zu ermitteln.
Investitionen
Investitionen, die im Zuge einer Betriebsgründung zu leisten sind, betreffen in erster Linie das Anlagevermögen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge) und Betriebs- und Geschäftsausstattung (Büroausstattung). Bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs müssen ebenso Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Gebühren und Kosten der Kapitalbeschaffung enthalten sein. Darüber hinaus sollte eine Reserve berücksichtigt werden.
In Produktionsbetrieben sollten Sie den notwendigen jährlichen Materialverbrauch für einen angestrebten Jahresumsatz ermitteln. In diesem Zusammenhang dürfen die Kosten der Lagerung nicht vergessen werden.
Bei Einzelhandelsgeschäften ist es wichtig, den Umfang der Ladenausstattung festzustellen. Über die von den Lieferantinnen und Lieferanten erfragten Einkaufspreise ist der Wert des notwendigen Warenbestands zu ermitteln.
Rücklagen
Ein wichtiger Tipp: Planen Sie eine ausreichende Reserve ein. Denken Sie an „Unvorhersehbares“. Reduzieren Sie Ihren Betriebsmittelbedarf durch sofortige Rechnungslegung, rationelle Lagerung, konsequente Zahlungsüberwachung und durch ein geordnetes Mahnwesen.
Nach Ermittlung des Kapitalbedarfs berechnen Sie, welchen Teil Sie davon selbst aufbringen können. Es gibt keine allgemeingültige Regel, wie viel Eigenkapital Sie aufbringen sollten. Dies ist stark branchenabhängig.
Die Differenzsumme zwischen Ihrem ermittelten Kapitalbedarf und dem Eigenkapital muss durch Fremdkapital aufgebracht werden. Fremdkapital wird in erster Linie durch Kredite bereitgestellt.
Hinsichtlich der Finanzierungsfrage benötigen Sie bei einer Kreditaufnahme einen Finanzplan für die Bank.
Die Fragen und administrativen Probleme, denen Sie sich auf dem Weg zur Selbstständigkeit stellen müssen, sind vielfältig.
Geschäftsidee
An erster Stelle steht die Formulierung der Geschäftsidee.
Daran knüpfen sich eine Reihe von Fragen. Die Fragen ergeben sich aus dem Steuer-, dem Sozialversicherungs-, dem Gesellschaftsrecht und der Gewerbeordnung.
Gewerbeberechtigung / Regulierung
Hinsichtlich des Gewerberechts stellt sich die Frage, ob Sie für die angestrebte Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung benötigen.
Rechtsform
Eine ganz wichtige Entscheidung ist aber auch die Wahl der richtigen Rechtsform. Das heißt: Wollen Sie als Einzelunternehmerin bzw. Einzelunternehmer auftreten oder soll eine Gesellschaft gegründet werden? Dies hängt zum einen davon ab, ob Sie mit einem Partner zusammenarbeiten wollen, zum anderen auch von den rechtlichen Rahmenbedingungen. Den Rahmen stecken hier vor allem das Steuer-, das Sozialversicherungs-, das Gesellschafts- und das Haftungsrecht.
Personen- oder Kapitalgesellschaft?
Wenn Sie eine Gesellschaft gründen und anfangs eher niedrige Gewinne oder gar Verluste zu erwarten sind, sollten Sie sich aus steuerlicher Sicht eher für eine Personengesellschaft und nicht für eine Kapitalgesellschaft entscheiden. Denn bei der Rechtsform der Kapitalgesellschaft erfolgt eine doppelte Besteuerung der Gewinne, sowohl auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf der Ebene ihrer Anteilseigner. Bei der Personengesellschaft gilt demgegenüber das Transparenzprinzip, d. h. die Gewinne unterliegen zwar wie bei der Kapitalgesellschaft auch zunächst der Gewerbesteuer, werden dann aber den Gesellschaftern einzeln zugewiesen und sind von diesen im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung zu versteuern. Zu erwartende Anfangsverluste können dabei den persönlichen Steuersatz erheblich nach unten drücken.
Unterschiedliche Arten von Personengesellschaften
Personengesellschaften lassen sich untergliedern in: Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Darüber hinaus bietet die GmbH & Co KG zahlreiche Vorteile steuerlicher und nicht steuerlicher Art. Bei der GmbH & Co KG handelt es sich um eine Personengesellschaft, deren einzige Komplementärin eine GmbH ist.
Unterschiedliche Arten von Kapitalgesellschaften
Allerdings darf man hier nicht den haftungsrechtlichen Aspekt außer Betracht lassen. Eine Kapitalgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder auch die GmbH & Co. KG bieten den Vorteil, dass Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Anteilseignerinnen und Anteilseigner grundsätzlich nur bis zur Stamm-/Kommanditeinlage haften. Bei der GmbH beträgt die Stammeinlage mindestens € 25.000,00 und muss zur Hälfte in das Vermögen der Gesellschaft einbezahlt werden (Bar- und Sacheinlagen mindestens € 12.500,00, § 7 II 2 GmbHG). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) wurde darüber hinaus auch die „Mini-GmbH“ als Unternehmergesellschaft “UG” haftungsbeschränkt eingeführt. Diese Gesellschaft ist wie die GmbH haftungsbeschränkt und kann mit einem Stammkapital ab einem Euro gegründet werden (Achtung: keine Sachgründung möglich).